Weitere Maßnahmen zur Steuererleichterung
Wir hatten zuletzt über umfangreiche Steuererleichterungen im Zuge der Corona-Hilfen berichtet. Nun sind zwei weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. Diese möchten wir Ihnen hier kurz vorstellen und erklären.
Die Steuererklärung für 2018 kann nun später abgegeben werden: bis zum 31. Mai 2020. Der ursprüngliche letzte Abgabetermin war der zweite März 2020 – was in die Zeit der aufkommenden Corona-Krise fiel. Die Fristverlängerung muss jedoch vom bearbeitenden Steuerberater rückwirkend beantragt werden. Voraussetzung: Der Steuerberater sollte unmittelbar und erheblich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sein. Auch bereits festgesetzte Verspätungszuschläge können erlassen werden. Die Regelung gilt bereits in Bundesländern wie Sachsen, in einigen anderen jedoch noch nicht.
Unternehmen bekommen ihre bereits geleisteten Sondervorauszahlungen in der Umsatzsteuer für 2020 nun zurückerstattet. Dazu müssen sie jedoch von Corona betroffen sein und dies in einem formlosen Antrag auch beim Finanzamt glaubhaft machen. Alternativ zur Erstattung besteht auch die Möglichkeit, bereits gezahlte Beträge mit anderen Steuerverpflichtungen zu verrechnen. Die Regelung kommt bisher nicht deutschlandweit zum Einsatz. Jedoch setzen Bundesländer wie Sachsen, Bayern, Brandenburg oder Baden-Württemberg sie bereits zur Erleichterung für Unternehmer ein.
Zusätzlich zu den steuerlichen Erleichterungen besteht nun auch die Möglichkeit für Arbeitgeber, die von Corona betroffen sind, Sozialversicherungsbeiträge zu stunden. Außerdem können von der derzeitigen Krise betroffene Eltern seit kurzem einen Notfall-Kinderzuschlag bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen – sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Hier erfahren Sie mehr
Einen umfassenden Überblick über die bisherigen Steuererleichterungen finden Sie im FAQ unserer Expertin Isabel Franzka. Haben Sie individuelle Fragen, dann können Sie sich natürlich gern auch persönlich an unser Team wenden.
Kontakt zu Isabel Franzka
Tel.: +49 351 437 55-49
E-Mail: franzka@abg-partner.de