StaRUG

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Sie möchten ein StaRUG-Verfahren als Option prüfen? Oder benötigen Sie bereits konkrete Unterstützung in einer außergerichtlichen Restrukturierung? Unsere Experten stehen zu Ihrer Verfügung.

Die Chancen des StaRUG nutzen

Die Chancen des StaRUG nutzen

Seit Anfang 2021 ist das sogenannte Unternehmensstabilisierungs- und
-restrukturierungsgesetz (kurz: StaRUG) in Kraft. Damit sollen sich Unternehmen in der Frühphase einer Krise leichter als bisher außergerichtlich neu aufstellen können. Hierzu wird ein Restrukturierungsplan erstellt, über den die Gläubiger nach dem Mehrheitsprinzip abstimmen. Votiert der Großteil für die vorgeschlagenen Maßnahmen, können diese auch gegen den Widerspruch einer Minderheit durchgesetzt werden.

Die gesetzlichen Anforderungen an ein StaRUG-Verfahren sind jedoch umfassend und der Ablauf ist komplex. Viele Themenkreise müssen bedacht werden, damit die Sanierung gelingt. 

Damit unterstützen wir Sie im Rahmen des StaRUG:

Damit unterstützen wir Sie im Rahmen des StaRUG:

Wann greift ein StaRUG-Verfahren überhaupt?

Unsere Unterstützung beginnt bereits bei der Analyse des gegenwärtigen Unternehmenszustandes. Denn: Ein Restrukturierungsverfahren dürfen nur Unternehmen nutzen, die zwar drohend, aber noch nicht tatsächlich zahlungsunfähig sind. Zudem lohnt eine Neustrukturierung im Rahmen des StaRUG nicht in jedem Fall – besonders, wenn umfassend leistungswirtschaftlich saniert werden muss. Hier prüfen wir die Erfolgschancen des Modells und empfehlen bei Bedarf alternative Restrukturierungswege.

Komplettbegleitung oder spezifische Unterstützung

Entscheiden Sie sich für eine Sanierung, stehen wir Ihnen über den gesamten Prozess mit Rat und Tat zur Seite. Dabei beachten wir die Besonderheiten einer Restrukturierung wie etwa den meist kappen Zeithorizont und bei Bedarf die Anmeldung an einem Restrukturierungsgericht. Auch wenn diese Verfahren nämlich als „außergerichtlich“ gelten, ist in vielen Fällen dennoch die Zusammenarbeit mit einem Gericht nötig. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Vollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern verhindert werden sollen. Überdies unterstützen wir Sie bei der Erstellung des Restrukturierungsplans, bei erforderlichen Berechnungen und Prüfungen und auch in der Abstimmung mit den beteiligten Gläubiger. Sollten Sie nur ausgewählte Einzelleistungen benötigen, versorgen wir Ihr Restrukturierungsteam gern mit der entsprechenden Expertise.

Weitere Leistungen zur
Krisenberatung

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