Rechtsformen-Steckbrief – Teil 4: die OHG

Steckbrief OHG

Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) gilt als Formkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches. Für sie gelten daher die Sonderregeln des Handelsrechts. Die Gesellschafter einer OHG verfolgen dabei immer den gleichen Zweck: den Betrieb eines Handelsgewerbes. Der folgende Steckbrief verrät in Kürze, was die OHG, die in der gegenwärtigen Praxis eher eine Nischenrolle einnimmt, sonst noch ausmacht.