Rechtsformen-Steckbrief – Teil 3: die AG

Steckbrief AG

Aktiengesellschaften (AG) haben ihre Ursprünge im Römischen Reich. Schon damals schlossen sich Händler zusammen, um etwa teure Handelsreisen zu finanzieren. Heute kann eine AG für alle legalen Zwecke gegründet werden. Einige der wichtigsten Merkmale einer modernen Aktiengesellschaft haben wir in der folgenden Übersicht dargestellt.

Gesellschaftsform: Kapitalgesellschaft, juristische Person, Handelsgesellschaft

Rechtsgrundlagen: AktG, HGB

Bezeichnung (Firma): Personen-/Sach-/Phantasienamen + Aktiengesellschaft/AG

Zahl der Gründungsgesellschafter: mindestens eine natürliche oder juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft

Grundkapital: mindestens 50.000 Euro; wird in Aktien aufgeteilt, die von den Gründern übernommen werden

  • Der feste Nennwert von Nennbetragsaktien darf einen Euro nicht unterschreiten
  • Der Wert von Stückaktien ­– repräsentieren feste Teile des Grundkapitals – hängt vom Wert der AG und der Aktienanzahl ab

 

Haftung: Gesellschafter haften ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen und tragen das Risiko des Werteverlusts ihrer Aktien

Übernahme der Aktien: Notar muss Niederschrift anfertigen

  • Inhalt: Gründer, Nennbetrag bei Nennbetragsaktien, Zahl und Ausgabebetrag bei Stückaktien, eingezahlter Betrag des Grundkapitals

 

Satzung (Gesellschaftsvertrag): muss notariell beglaubigt und darf nicht frei ausgestaltet werden

  • Mindestinhalt: Firmenname, Sitz, Gegenstand, Höhe des Grundkapitals, Zerlegung des Grundkapitals in Nennbetrags- oder Stückaktien, Bestimmung von Inhaber- und Namensaktien, Zahl der Vorstandsmitglieder, Form der Bekanntmachung

 

Rechtsfähigkeit: durch Eintrag ins Handelsregister

  • Anmeldung zur Eintragung: in notariell beglaubigter Form
  • Einige Inhalte der Anmeldung: Erklärung und Nachweis, dass die Einlagen ordnungsgemäß geleistet wurden, Satzung, Gebührenaufwand, Urkunden über die Bestellung der AG-Organe, Gründungsbericht

 

Organe einer AG:

  • Vorstand: leitet die Gesellschaft
  • Aufsichtsrat: Kontrollorgan für den Vorstand
  • Hauptversammlung: Zusammenkunft aller Aktionäre; es nehmen auch Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats teil

 

Gründungskosten: Kosten für Notar, Berater und Gericht

Buchführung: Jahresabschluss muss veröffentlicht werden; er besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie einem Anhang; ggf. zu ergänzen um Lagebericht (ggf. Befreiung)

Börsengang: nicht notwendig; Aktien müssen nicht an der Börse gehandelt werden

Aktienausgabe: nach Gründung und Registrierung können die Aktien ausgegeben, also an Investoren verkauft werden, um Kapital zu beschaffen

Gewinnanteile der Aktionäre: wird nach ihren Anteilen am Grundkapital bestimmt

Steuern:

  • Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag
  • Gewerbesteuer: AG ist per Gesetz ein Gewerbebetrieb
  • Umsatzsteuer für Produkte und Dienstleistungen
  • Lohnsteuer: wenn die AG Mitarbeiter beschäftigt
  • anlassbezogene Besteuerung: Kapitalertragsteuer

 

Auflösung einer AG, wenn:

  • Die Hauptversammlung es beschließt
  • Ein Insolvenzverfahren eröffnet oder abgelehnt wird
  • Die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gelöscht wird
  • Die in der Satzung bestimmte Zeit abgelaufen ist

 

Sie wollen noch mehr über die AG als Rechtsform erfahren oder möchten selbst eine gründen? Dann wenden Sie sich gern an unsere Expertin Ramona Olenizak.