(Puchheim, 25.01.2021) „Für die Gepp’s GmbH wurde vom Amtsgericht München am 12.01.2021 die vorläufige Eigenverwaltung in Form eines Schutzschirmverfahrens angeordnet. Das Unternehmen hat sich für einen gerichtlichen Sanierungsweg entschieden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Matthias Hofmann von der Kanzlei Pohlmann Hofmann. Der Fachanwalt für Insolvenzrecht wurde in dem Verfahren vom Gericht zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Aufgrund der Unternehmensgröße, insbesondere der Zahl von 215 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, hat auch ein vorläufiger Gläubigerausschuss seine Arbeit aufgenommen.
Corona setzt Saucenspezialisten unter Druck
Die Gepp’s GmbH ist ein Feinkostspezialist aus Puchheim bei München. Die Saucen, Gewürzmischungen, Essige, Öle, Spirituosen und anderen Produkte des Unternehmens werden im eigenen Haus kreiert und bundesweit über eigene Filialen, einen eigenen Onlineshop, Wiederverkäufer und digitale Marktplätze vertrieben. „Unsere Idee war es, spannende Geschmackskreationen zu entwickeln, die auf individuellen Rezepturen ohne künstliche Zusätze beruhen. Dieses Konzept überzeugte unsere Kunden von Anfang an, sodass wir unser Filialnetz jedes Jahr vergrößern konnten und in den letzten Jahren regelmäßige Umsatzzuwächse verzeichnet haben. Mit der Corona-Krise geriet die gute Entwicklung aber leider erst einmal ins Stocken“, sagt Geschäftsführer Dr. Alexander Gepp. Nach einem vollständigen Umsatzeinbruch des Filialgeschäftes durch die coronabedingte Schließung der Läden im März 2020, wurden diese Anfang Mai zwar wieder geöffnet – jedoch mit starken Reglementierungen bezüglich der maximalen Kundenanzahl in den Shops. Als Lebensmittelhändler kann das Unternehmen seine 32 Geschäfte derzeit zwar unter Berücksichtigung der geltenden Auflagen auch während des bundesweiten Lockdowns geöffnet halten. Jedoch liegen die meisten der Gepp’s -Filialen in Einkaufscentern, deren Kundenfrequenz durch die Zwangsschließungen der meisten Nachbargeschäfte stark eingebrochen ist. Darüber hinaus fehlten dem Unternehmen auch die Einnahmen des wichtigen Weihnachtsgeschäfts. „Durch die Corona-Krise sind die stationären Umsätze des Unternehmens stark eingebrochen, was auch durch die gesteigerte Online-Nachfrage nicht kompensiert werden konnte. Die Kosten für teils hohe Mieten, Löhne, Versicherungen und Kapitaldienst liefen indes weiter. Da hier in absehbarer Zeit Zahlungsunfähigkeit drohte, hatte sich die Geschäftsführung entschlossen, `Gepp’s` im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens zu restrukturieren. Dies ist ein wichtiges Signal an Markt, Gläubiger und Finanzierer, denn es zeigt, dass das Unternehmen im Kern gesund ist und sich eigenständig neu aufstellen kann“, ist Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt überzeugt. Er unterstützt die Geschäftsführung als Generalbevollmächtigter in allen Fragen des Insolvenzrechts und hat bereits mehrfach Handelsunternehmen in der Sanierung und Restrukturierung begleitet.
Erste Maßnahmen greifen bereits
Das Ziel der kommenden Monate ist es nun, „Gepp’s“ finanz- und leistungswirtschaftlich mithilfe eines Insolvenzplans zu sanieren, um das Bestehen des Unternehmens auch langfristig zu gewährleisten. Die Chancen dafür stehen gut, denn die Voraussetzungen für eine schnelle und nachhaltige Restrukturierung sind gegeben. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen voll und ganz hinter dem Unternehmen und sind für die kommenden Herausforderungen hoch motiviert. Daneben verfügt die Gepp’s GmbH über einen soliden operativen Kern – der Onlinehandel und das B2B-Geschäft konnten in den letzten Monaten sogar ausgebaut werden. Auch das Vertrauen der Lieferanten und Gläubiger in das Unternehmen ist weiterhin ungebrochen“, sagt Simon Leopold, Unternehmensberater und Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG. Er hat bereits 15 Jahre Erfahrung bei der Sanierung von Filialisten und verstärkt das Restrukturierungsteam in dem Verfahren als Sanierungsgeschäftsführer. Erste Maßnahmen zur Liquiditätssicherung sind eingeleitet; erste Erfolge wurden bereits erzielt. So übernimmt beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit das Insolvenzgeld für die Löhne und Gehälter der Belegschaft von Januar bis März 2021. Alle Beteiligten sind zuversichtlich, dass eine rasche Sanierung des Unternehmens in den nächsten Monaten gelingen kann.
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