Rechtsformen-Steckbrief – Teil 4: die OHG

Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) gilt als Formkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches. Für sie gelten daher die Sonderregeln des Handelsrechts. Die Gesellschafter einer OHG verfolgen dabei immer den gleichen Zweck: den Betrieb eines Handelsgewerbes. Der folgende Steckbrief verrät in Kürze, was die OHG, die in der gegenwärtigen Praxis eher eine Nischenrolle einnimmt, sonst noch ausmacht.
Hausmesse in stürmischen Zeiten – Jörg Wappler Werkzeugmaschinen OHG saniert sich in Eigenverwaltung

Die Jörg Wappler Werkzeugmaschinen OHG befindet sich in einem vorläufigen gerichtlichen Sanierungsverfahren. Der entsprechende Beschluss erging am 20. März 2026 vom zuständigen Amtsgericht Dresden. Die Ursachen der Krise des regionalen Werkzeugmaschinenlieferanten gehen auf eine ganze Reihe von Faktoren zurück.
Lätzsch GmbH – Kunststoffverarbeitung: Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung eröffnet

Die Lätzsch GmbH – Kunststoffverarbeitung befindet sich seit Anfang April in einem eröffneten gerichtlichen Sanierungsverfahren am Amtsgericht Leipzig. Damit können vorbereitete Sanierungsmaßnahmen nun umgesetzt werden.
Kaufmännische Begleitung: bessere Entscheidungen fürs Unternehmen treffen

Die Geschäftsführung eines Unternehmens muss fast täglich wichtige Weichen stellen: etwa bei Investitionen, Preisen, Finanzierungen oder im Einkauf. Doch im Alltag fehlen oft Zeit und belastbare Zahlen für eine tiefere Auseinandersetzung mit den einzelnen Fragen. Hier kann eine kaufmännische Begleitung helfen, Transparenz zu schaffen und eine solide Grundlage für Entscheidungen zu liefern.
IDW S 16: Unternehmenskrisen früh erkennen und handeln

In der Regel ist eine Unternehmenskrise das Ergebnis von negativen Entwicklungen, die bereits früh erkennbar sind. Doch wie lässt sich eine solche Früherkennung strukturiert angehen? Die Antwort gibt der sogenannte IDW S 16. Was genau das ist, erfahren Sie im Beitrag.
Zahlungsfreigaben in der Insolvenz: wie notwendige Zahlungen rechtssicher erfolgen

Auch nach einer Insolvenzeinleitung muss ein Unternehmen weiter funktionieren. Energie, Miete oder Löhne müssen bezahlt werden, sonst steht der Betrieb still. Gleichzeitig darf die Geschäftsführung im Regelverfahren nicht mehr frei über die Insolvenzmasse verfügen. Wie lassen sich also betriebsnotwendige Zahlungen weiterhin rechtssicher veranlassen? Die Antwort: durch Zahlungsfreigaben des Insolvenzverwalters.
Frühwarnsystem: Risiken beim Geschäftspartner rechtzeitig erkennen

In der aktuellen Wirtschaftslage stehen viele Unternehmen unter erheblichem Druck. Das bleibt oft nicht ohne Auswirkungen auf Kunden- und Lieferantenbeziehungen. Umso wichtiger ist es für Entscheider, nicht nur die eigene wirtschaftliche Stabilität im Blick zu behalten, sondern auch die ihrer Geschäftspartner richtig einzuschätzen.
Externe Nachfolge: wenn das Lebenswerk neue Hände braucht

Der deutsche Mittelstand steuert auf eine Lücke zu: Laut KfW droht bis 2029 über einer halben Million Betrieben die Stilllegung. Das Problem? Nicht fehlender Erfolg, sondern fehlende Nachfolger. Wenn die eigene Familie nicht übernehmen kann oder will, wird die externe Nachfolge zum Rettungsanker und vor allem zur Chance auf Weiterentwicklung.
Handelsrechtliche Fortführungsprognose – die Frage nach dem „wie weiter?“

Ein Unternehmen auch zukunftsfähig zu planen, ist essenziell für dessen Fortbestehen. Eine handelsrechtliche Fortführungsprognose hilft dabei. Sie gibt Auskunft darüber, ob ein Betrieb fortführungsfähig ist und ist wesentlicher Bestandteil der Bilanzierung. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag.
Einen Insolvenzplan erstellen: der Weg zur Sanierung

Eine Insolvenz bietet zahlreiche Sanierungschancen. Damit diese ergriffen werden können, braucht es ausreichend Zeit und Planung. Ein Insolvenzplan bietet hier die Möglichkeit, früh Wege aus der Krisensituation zu finden, sich neu auszurichten und langfristig zu stabilisieren. Wie ein solcher Plan aussieht, wann und von wem er erstellt wird und welche Vorteile ein Insolvenzplanverfahren bietet, erfahren Sie im Beitrag.