Wer ein Unternehmen gründen möchte, muss im ersten Schritt eine Rechtsform festlegen. Aber wozu gibt es Rechtsformen überhaupt und worin unterscheiden sie sich im Einzelnen? In diesem Beitrag geben wir einen grundlegenden Überblick.
Unter der Rechtsform ist die Grundstruktur einer Firma zu verstehen. Sie wird oft auch als Unternehmens- oder Gesellschaftsform bezeichnet und ist gesetzlich vorgeschrieben, um Geschäfte führen zu können. Die Rechtsform entscheidet dabei, wie ein Betrieb organisiert und geführt wird, wer für Schulden und Verpflichtungen mit dem Privatvermögen haftet, wie Gewinne besteuert werden und wie potenzielle Partner das Unternehmen einschätzen.
Rechtsformen werden unterteilt in:
- Einzelunternehmen: Freiberufler, Selbständige, 1-Personen-Kapitalgesellschaften
- Personengesellschaften – die Gründer übernehmen hier meist die Geschäftsführung:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Kapitalgesellschaften – zur Gründung ist Startkapital in bestimmter Höhe erforderlich:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (UG)
- Aktiengesellschaft (AG)
Sieben Kriterien für die Wahl der Rechtsform
Welche Rechtsform am besten für das jeweilige Vorhaben geeignet ist, müssen die Gründer und ihre Berater selbst entscheiden. Es gibt keine allgemeingültige Regel. Anhand verschiedener Faktoren lässt sich aber feststellen, welche Rechtsform am ehesten „passt“. Dazu gehören:
- Die Anzahl der Gründer
- Einzelunternehmen: maximal ein Eigentümer
- Personengesellschaft: mindestens zwei Gesellschafter
- Kapitalgesellschaft: mindestens ein Gesellschafter
- Haftung
- Einzelunternehmen: unbegrenzt (Gesellschafter haftet mit Privat- und Betriebsvermögen)
- Personengesellschaft: unbegrenzt
- Kapitalgesellschaft: begrenzt (Gesellschafter haften mit Firmenvermögen)
- Startkapital
- Einzelunternehmen: keine Vorschriften
- Personengesellschaft: keine Vorschriften
- Kapitalgesellschaft: Mindestkapital nötig (UG: 1 Euro, GmbH: 25.000 Euro, AG: 50.000 Euro)
- Steuern und Buchführung
- Einzelunternehmen, OHG, KG: Einkommenssteuer
- GbR: Einkommenssteuer, Gewerbesteuer
- Kapitalgesellschaft: Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Eröffnungsbilanz, doppelte Buchführung (Bilanz, GuV); Bilanz ist offenzulegen
- Unternehmensanmeldung
- Alle: Anmeldung beim Finanzamt und Gewerbeamt
- Kapitalgesellschaft, OHG, KG: Notartermin und Eintrag ins Handelsregister
- Firmenname/Geschäftsbezeichnung
- Einzelunternehmen: Eigenname des Eigentümers erforderlich
- GbR: Eigenname zweier Gesellschafter erforderlich
- OHG: Nachname eines Gesellschafters erforderlich
- Kapitalgesellschaft, KG: Namenswahl frei
- Für Investoren geeignet
- Einzelunternehmen: nein
- Personengesellschaft: nein
- Kapitalgesellschaft: ja
Rechtsformen: keine ist perfekt
Jede Rechtsform bringt persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Chancen sowie Hürden mit sich. So können etwa Einzelunternehmer alle Entscheidungen selbst treffen und schnell handeln, haben Anspruch auf den Gewinn und müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Allerdings ist hier auch die Gefahr von Fehlentscheidungen und persönlicher Überlastung hoch. Zudem müssen Unternehmer häufig ihr Geschäft selbst finanzieren oder entsprechende Sicherheiten einbringen.
Demgegenüber können in einer Personen- oder Kapitalgesellschaft Entscheidungen gemeinsam gefällt werden; durch mehr Gesellschafter fließt auch mehr Know-how ein. Jedoch ist das Risiko von Konflikten höher. Darüber hinaus ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft oft zeit- und kostenintensiv. GmbHs und AGs haben aber den Vorteil, dass sie durch ihr Gesellschaftsvermögen ein höheres Ansehen bei Banken und Partnern haben.
Wer einmal eine Rechtform gewählt hat, ist daran aber nicht für immer gebunden: Ändern sich die Umstände im Laufe der Zeit, kann die Rechtsform auch gewechselt werden. Das kann unter anderem nötig werden, wenn das Unternehmen wächst oder die Eigentümer auf Investorensuche gehen möchten.
Sie haben Fragen zu den Rechtformen oder benötigen Unterstützung bei der Gründung Ihres Unternehmens? Dann wenden Sie sich gern an unsere Expertin Ramona Olenizak.