Inmitten scheinbar unaufhörlicher Krisen, Veränderungen und Unsicherheiten stehen viele Mittelständler vor finanziellen Herausforderungen. Nicht selten kommt es zu Zahlungsschwierigkeiten. Doch nicht zu zahlen, kostet. Denn: Gläubiger können im schlimmsten Fall auf eine Zwangsvollstreckung zurückgreifen. Können sich KMU davor schützen?
Vielen Unternehmen geht es angesichts der aktuellen deutschen Wirtschaftslage schlecht. Die Nachfrage sinkt, der Fachkräftemangel hält an und oftmals sind im Betrieb umfassende strukturelle Anpassungen, etwa im Sinne der Nachhaltigkeit oder der Digitalisierung durchzuführen. Dass es hierdurch bei zahlreichen KMU zu Zahlungsschwierigkeiten kommt, ist verständlich. So schätzen laut der aktuellen Konjunkturumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) 41 Prozent der Befragten ihre Finanzlage als problematisch ein – unter anderem aufgrund von Eigenkapitalrückgang und Liquiditätsengpässen.
Dennoch sollten Unternehmen ihre Verbindlichkeiten immer frühzeitig begleichen. Denn: Kann eine Firma einen Geschäftspartner länger nicht bezahlen, bleiben also Verbindlichkeiten gegenüber dem Gläubiger offen, kann dieser im schlimmsten Fall eine Zwangsvollstreckung veranlassen.
Zwangsvollstreckung – das Recht des Gläubigers
Eine Zwangsvollstreckung ist ein rechtliches Verfahren, das Gläubigern die Möglichkeit gibt, ihre Forderungen gegen Schuldner durchzusetzen. Das bedeutet: Vermögenswerte eines Unternehmens werden zwangsweise gepfändet oder verwertet, um ausstehende Schulden zu begleichen. Damit es zu einer Zwangsvollstreckung kommen kann, muss dem Schuldner ein Vollstreckungstitel, etwa ein gerichtliches Urteil, zugestellt worden sein.
Anschließend ordnet in der Regel der Gerichtsvollzieher die Pfändung von Vermögenswerten an. Die gepfändeten Gegenstände – etwa Fahrzeuge, Konten oder Gesellschaftsteile – werden schließlich zwangsversteigert und der Erlös an den Gläubiger übergeben. Schuldner verlieren hierdurch nicht nur ihre Vermögenswerte, oftmals geht eine Zwangsvollstreckung auch mit einem Imageverlust einher.
Schritte zur Prävention
Um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern, ist es zentral, die eigene Zahlungsfähigkeit lückenlos zu gewährleisten. Dafür ist es ein Muss, ein professionelles Forderungsmanagement einzurichten. So lassen sich etwa ausstehende Rechnungen eigener Kunden und Partner rechtzeitig einfordern. Zudem können KMU ihre Liquiditätslage kontinuierlich überwachen, um Engpässe früh zu erkennen und Rücklagen bilden, um finanzielle Belastungen zu überbrücken. Auch alternative Finanzierungsmodelle wie Factoring können dabei helfen, die Liquidität zu stärken und Außenstände zu minimieren.
Bei Zahlungsschwierigkeiten ist es darüber hinaus sinnvoll, mit den Gläubigern ins Gespräch zu gehen, um Lösungen wie Ratenzahlungen oder Stundungen zu vereinbaren. Wird die Zahlungsunfähigkeit absehbar, sollte schließlich frühzeitig die Insolvenzanmeldung geprüft werden (mögliche Insolvenzverschleppung vermeiden). Denn: Zwangsvollstreckungen durch einzelne Gläubiger sind während eines Insolvenzverfahrens verboten.
Tipps, wenn es doch zur Zwangsvollstreckung kommt
- Vollstreckungstitel prüfen: Fehlerhafte oder unberechtigte Vollstreckungen können angefochten werden.
- Mit dem Gläubiger Vereinbarungen treffen, die die Vollstreckung stoppen, etwa durch Ratenzahlungen oder Vergleichsangebote.
- Vollstreckungsschutz beantragen, um die Pfändung zu verzögern oder zu begrenzen.
- Professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um eine Strategie zur Schadensbegrenzung zu entwickeln.
Sie haben Fragen zum Thema Zwangsvollstreckung? Dann wenden Sie sich gern an unseren Experten Daniel Zeßner. Bei rechtlichen Fragen zu dieser Thematik konsultieren Sie unbedingt Ihren Rechtsanwalt mit entsprechender Expertise.