Rechtsformen-Steckbrief – Teil 2: die GbR

Rechtsform GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts – kurz: GbR – ist eine Rechtform für Gewerbetreibende und Freiberufler. Sie wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt und daher auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet. Hauptgrund für den Zusammenschluss von Personen zu einer GbR ist die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.