Rechtsformen-Steckbrief: die UG (haftungsbeschränkt)

Die „Mini-GmbH“ UG

Die Unternehmergesellschaft, kurz: UG, ist eigentlich keine eigene Rechtsform. Die seit 2008 existierende Sonderform der GmbH wird in Wirtschaftskreisen auch „Mini-“ oder „1-Euro-GmbH“ genannt. Denn: Gesellschafter benötigen nur einen Euro, um sie zu gründen. Sie ist als Einstiegsvariante für die GmbH konzipiert. Erfahren Sie die Details zur UG in unserer Übersicht.

Gesellschaftsform: Kapitalgesellschaft, juristische Person

Rechtsgrundlagen: GmbH-Gesetz, Handelsgesetzbuch, Gewerbeordnung, Umwandlungsgesetz, Insolvenzordnung

Bezeichnung (Firma): Namen von Personen / Sachbezeichnung / Fantasiename + Unternehmergesellschaft / UG + Klammerzusatz „(haftungsbeschränkt)“ (darf zum Schutz der Geschäftspartner nicht abgekürzt werden)

Zahl der Gründungsgesellschafter: mindestens eine natürliche oder juristische Person

Stammkapital:

  • mindestens ein Euro (bis < 25.000 Euro)
  • Verbot von Sacheinlagen – so zu wählen, dass keine Unterkapitalisierung vorliegt (Insolvenzgefahr)

Haftung: Gesellschafter haften mit dem Gesellschaftsvermögen (auch bei Insolvenz)

  • Werden vor Eintragung der UG in das Handelsregister Verbindlichkeiten begründet, können die Gesellschafter persönlich haften.

 

Gesellschaftsvertrag: muss schriftlich erstellt und notariell beurkundet werden

  • Kann individuell ausgehandelt werden, um die Bedürfnisse der Gesellschafter zu berücksichtigen.
  • Bei maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer kann ein vorgefertigtes Musterprotokoll verwendet werden – spart Notarkosten und Zeit. Allerdings können keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen getroffen werden.
  • Erforderlicher Inhalt: Unternehmensname, Sitz, Stammkapital und Stammeinlagen, Gesellschafterliste, Gegenstand des Unternehmens

 

Geschäftsführer (GF): mindestens eine natürliche Person; durch Gesellschafter bestimmt

  • GF darf auch Gesellschafter sein
  • GF muss Gesellschaftern Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft geben sowie Einsicht in Bücher und Schriften gestatten

Ansparpflicht:

  • UG muss ein Viertel des Jahresgewinns als Rücklage zurückbehalten (Thesaurierung)
  • Rücklage darf nur für Verlustausgleiche oder Kapitalerhöhungen verwendet werden

 

Umwandlung in GmbH, wenn: das Stammkapital mindestens 25.000 Euro beträgt und der Notar die Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet hat.

  • Kapitalerhöhung mittels Sacheinlage möglich, wenn mit dieser mindestens die Stammkapitalgrenze von 25.000 Euro erreicht oder überstiegen wird

 

Eintragung ins Handelsregister: verpflichtend; die Gesellschaft besteht vorher nicht

  • Gesellschaftsvertrag muss vorgelegt werden
  • Inhalt der Anmeldung: Name und Sitz, Gegenstand der UG, Namen aller Gesellschafter und deren Anteile, Höhe des Stammkapitals, Name des Geschäftsführers
  • Anmeldung muss vom Notar beglaubigt werden

 

Gewerbeanmeldung: beim zuständigen Gewerbeamt

  • Zentrale Angaben zur Anmeldung: Ort, Nummer des Registereintrags

 

Gründungskosten: Kosten für Notar, Berater, Anwalt, Gewerbeanmeldung, Registereintrag

Buchführung: zur doppelten Buchführung verpflichtet; UG muss Jahresabschluss anfertigen und veröffentlichen

Steuern:

  • Laufende Besteuerung
    • Gewerbesteuer
    • Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag
    • Umsatzsteuer für Produkte und Dienstleistungen
    • Lohnsteuer mit Solidaritätszuschlag sowie evtl. Kirchensteuer, wenn die Gesellschaft Arbeitnehmer beschäftigt (im Wege des Steuerabzugs für die Mitarbeiter)
  • Anlassbezogene Steuern
    • Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttung

 

Auflösung einer UG, wenn:

  • ein Insolvenzverfahren eröffnet wird
  • die vereinbarte Dauer der Gesellschaft abgelaufen ist
  • die Gesellschafter dies mit qualifizierter Mehrheit beschließen

 

Sie möchten mehr über die „Mini-GmbH“ erfahren oder selbst eine gründen? Unsere Expertin Ramona Olenizak hilft Ihnen weiter.