Die Unternehmergesellschaft, kurz: UG, ist eigentlich keine eigene Rechtsform. Die seit 2008 existierende Sonderform der GmbH wird in Wirtschaftskreisen auch „Mini-“ oder „1-Euro-GmbH“ genannt. Denn: Gesellschafter benötigen nur einen Euro, um sie zu gründen. Sie ist als Einstiegsvariante für die GmbH konzipiert. Erfahren Sie die Details zur UG in unserer Übersicht.
Gesellschaftsform: Kapitalgesellschaft, juristische Person
Rechtsgrundlagen: GmbH-Gesetz, Handelsgesetzbuch, Gewerbeordnung, Umwandlungsgesetz, Insolvenzordnung
Bezeichnung (Firma): Namen von Personen / Sachbezeichnung / Fantasiename + Unternehmergesellschaft / UG + Klammerzusatz „(haftungsbeschränkt)“ (darf zum Schutz der Geschäftspartner nicht abgekürzt werden)
Zahl der Gründungsgesellschafter: mindestens eine natürliche oder juristische Person
Stammkapital:
- mindestens ein Euro (bis < 25.000 Euro)
- Verbot von Sacheinlagen – so zu wählen, dass keine Unterkapitalisierung vorliegt (Insolvenzgefahr)
Haftung: Gesellschafter haften mit dem Gesellschaftsvermögen (auch bei Insolvenz)
- Werden vor Eintragung der UG in das Handelsregister Verbindlichkeiten begründet, können die Gesellschafter persönlich haften.
Gesellschaftsvertrag: muss schriftlich erstellt und notariell beurkundet werden
- Kann individuell ausgehandelt werden, um die Bedürfnisse der Gesellschafter zu berücksichtigen.
- Bei maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer kann ein vorgefertigtes Musterprotokoll verwendet werden – spart Notarkosten und Zeit. Allerdings können keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen getroffen werden.
- Erforderlicher Inhalt: Unternehmensname, Sitz, Stammkapital und Stammeinlagen, Gesellschafterliste, Gegenstand des Unternehmens
Geschäftsführer (GF): mindestens eine natürliche Person; durch Gesellschafter bestimmt
- GF darf auch Gesellschafter sein
- GF muss Gesellschaftern Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft geben sowie Einsicht in Bücher und Schriften gestatten
Ansparpflicht:
- UG muss ein Viertel des Jahresgewinns als Rücklage zurückbehalten (Thesaurierung)
- Rücklage darf nur für Verlustausgleiche oder Kapitalerhöhungen verwendet werden
Umwandlung in GmbH, wenn: das Stammkapital mindestens 25.000 Euro beträgt und der Notar die Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet hat.
- Kapitalerhöhung mittels Sacheinlage möglich, wenn mit dieser mindestens die Stammkapitalgrenze von 25.000 Euro erreicht oder überstiegen wird
Eintragung ins Handelsregister: verpflichtend; die Gesellschaft besteht vorher nicht
- Gesellschaftsvertrag muss vorgelegt werden
- Inhalt der Anmeldung: Name und Sitz, Gegenstand der UG, Namen aller Gesellschafter und deren Anteile, Höhe des Stammkapitals, Name des Geschäftsführers
- Anmeldung muss vom Notar beglaubigt werden
Gewerbeanmeldung: beim zuständigen Gewerbeamt
- Zentrale Angaben zur Anmeldung: Ort, Nummer des Registereintrags
Gründungskosten: Kosten für Notar, Berater, Anwalt, Gewerbeanmeldung, Registereintrag
Buchführung: zur doppelten Buchführung verpflichtet; UG muss Jahresabschluss anfertigen und veröffentlichen
Steuern:
- Laufende Besteuerung
- Gewerbesteuer
- Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag
- Umsatzsteuer für Produkte und Dienstleistungen
- Lohnsteuer mit Solidaritätszuschlag sowie evtl. Kirchensteuer, wenn die Gesellschaft Arbeitnehmer beschäftigt (im Wege des Steuerabzugs für die Mitarbeiter)
- Anlassbezogene Steuern
- Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttung
Auflösung einer UG, wenn:
- ein Insolvenzverfahren eröffnet wird
- die vereinbarte Dauer der Gesellschaft abgelaufen ist
- die Gesellschafter dies mit qualifizierter Mehrheit beschließen
Sie möchten mehr über die „Mini-GmbH“ erfahren oder selbst eine gründen? Unsere Expertin Ramona Olenizak hilft Ihnen weiter.
