Neues Terminservice- und Versorgungsgesetz

Vorteile, Tücken und Auswirkungen im Praxisalltag

Ab 1. April 2019 soll das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft treten. Dieses legt fest, dass Vertragsärzte mindestens 25 Sprechstunden pro Woche anbieten müssen und für Zusatzangebote entlohnt werden. Wir klären auf, was sich der Gesetzgeber damit erhofft und aus welchem Grund Zweifel angebracht sind.

Welche Neuerungen gibt es? Was erhofft man sich davon?

Patienten sollen zügiger einen Termin beim Arzt bekommen. Das bedeutet mehr Arbeit für Ärzte, aber auch für die Mitarbeiter von den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Denn was mit Inkrafttreten des TSVG bewerkstelligt werden muss: Erreichbar sein: Die ganze Woche, 24 Stunden am Tag. Darüber hinaus sollen auch Online-Terminvereinbarungen möglich werden. Gesundheitsminister Spahn erhofft sich von seinem aktuellen Gesetzesentwurf die „schnellere Terminvergabe für gesetzlich Versicherte und die Verbesserung der Versorgung in ländlich geprägten Regionen“, wie der AOK-Bundesverband resümiert. Terminservicestellen helfen ab April 2019 nicht mehr nur bei der Facharztsuche, sondern vermitteln auch Termine bei Haus- und Kinderärzten. Die Wartezeit bleibt limitiert wie bisher: maximal vier Wochen, innerhalb einer Woche muss zudem der Termin gefunden sein. Niedergelassene Vertragsärzte müssen ab April ihre wöchentlichen Sprechstunden für Kassenpatienten auf 25 erhöhen, davon mindestens fünf offene Sprechstunden ohne Terminvergabe in Praxen grundversorgender Ärzte. Der erhöhte Arbeitsaufwand sowie zusätzliche Leistungen, zum Beispiel die Behandlung neuer Patienten oder von Notfällen während der Sprechzeiten, werden separat honoriert.

Berechtigte Zweifel an der Umsetzbarkeit?

Zweifelhaft ist die Umsetzbarkeit der neuen Anforderungen. Der Personalmangel gefährde die Sicherstellung des 24-Stunden-Terminservices. Trotz Budgetaufstockungen müssten die Rahmenbedingungen beispielsweise in versorgungsärmeren Gegenden geprüft werden, da hier zusätzlich erforderliche Ressourcen dementsprechend auch steigende Kosten verursachen. Ob diese durch das Extrahonorar gedeckelt werden können, sei an der Stelle zur Diskussion gestellt. Praxisinhaber vor allem auf dem Land sehen sich bereits jetzt nicht selten mit bis zu 60 Stunden Arbeit pro Woche konfrontiert. Da Krankenkassen den Versorgungsauftrag gemäß den gesetzlichen Richtlinien kontrollieren, steige die Belastung noch mehr.