Handelsrechtliche Fortführungsprognose – die Frage nach dem „wie weiter?“

Die Fortführungsprognose

Ein Unternehmen auch zukunftsfähig zu planen, ist essenziell für dessen Fortbestehen. Eine handelsrechtliche Fortführungsprognose hilft dabei. Sie gibt Auskunft darüber, ob ein Betrieb fortführungsfähig ist. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag.

Bei der Bilanzierung ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit fortführt, sofern dem keine tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten entgegenstehen. Können alle Kriterien für diese Annahme – das sogenannte Fortführungs- oder Going-Concern-Prinzip –, ohne eine konkrete Prognose anzufertigen, positiv beurteilt werden, wird von einer impliziten Fortführungsprognose gesprochen.

Implizite Fortführungskriterien sind:

  • Das Unternehmen hat in der Vergangenheit nachhaltig Gewinne erwirtschaftet.
  • Das Unternehmen verfügt über finanzielle Reserven und kann auf diese leicht zurückgreifen.
  • Dem Unternehmen droht keine Überschuldung.

Gibt es Anzeichen dafür, dass mindestens einer dieser Punkte infragesteht? Eine Fortführung der Unternehmenstätigkeit also nicht gesichert ist? Dann hat die Geschäftsführung die Gründe hierfür in einer expliziten Fortführungsprognose zu analysieren und zu bewerten. Das kann beispielsweise passieren, wenn:

  • Fällige Kredite voraussichtlich nicht verlängert oder zurückgezahlt werden können
  • Die Schulden die Vermögenswerte übersteigen
  • Wesentliche Kunden, Absatzmärkte oder Lieferanten wegfallen
  • Gravierende Personalprobleme vorliegen
  • Engpässe bei der Beschaffung wichtiger Vorräte, Materialien oder Rohstoffe bestehen

Fortführungsprognose: Was wird geprüft?

Die Fortführungsprognose, deren Bezugszeitraum mindestens zwölf Monate ab dem Bilanzstichtag umfasst, bezieht sich auf Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, die voraussichtlich finanzielle Auswirkungen haben werden. Unter anderem ist zu klären, ob die kurzfristigen Verbindlichkeiten erfüllt, die laufenden Geschäftsaktivitäten finanziert und die Kosten gedeckt werden können. Wichtig für die Prognose:

  • Analyse der Finanzlage durch die Bewertung von der aktuellen und vergangenen Bilanz, Liquidität, Solvenz, Rentabilität und Cashflow
  • Untersuchen externer Faktoren wie Branchentrends, Wettbewerbsdynamik, regulatorischer Änderungen und allgemeiner Wirtschaftslage
  • Prüfung, ob Geschäftspläne und -strategien realistisch, die notwendigen Ressourcen verfügbar sind
  • Identifizierung potenzieller Risiken, die die Fortführung gefährden könnten
  • Wirksamkeitsprüfung bestehender Risikomanagement- und Kontrollmaßnahmen

Positive versus negative Fortführungsprognose

Fällt die Prognose positiv aus, ist handelsrechtlich von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen. Bei einer negativen Prognose ist das Unternehmen entweder (drohend) zahlungsunfähig oder überschuldet, also potenziell insolvent. In diesem Fall ist es wichtig, frühzeitig insolvenzrechtliche Vorgaben zu beachten, eine entsprechende Rechtsberatung hinzuzuziehen und gegebenenfalls Restrukturierungs- oder Sanierungsmaßnahmen zu erarbeiten.

Abgrenzung zur insolvenzrechtlichen Fortbestehungsprognose

Die Fortführungsprognose ist nicht zu verwechseln mit der Fortbestehensprognose. Letztere ist in einer Unternehmenskrise relevant und wird von einem externen Sachverständigen erstellt. Dieser prüft, ob zwingende Gründe für die Stellung eines Insolvenzantrags vorliegen.

Sie benötigen Hilfe bei Ihrer Fortführungsprognose oder haben generell Fragen zur Erstellung von Bilanzen? Wir unterstützen Sie gern. Wenden Sie sich einfach an unsere Expertin Ramona Olenizak.