Eine Insolvenz bietet zahlreiche Sanierungschancen. Damit diese ergriffen werden können, braucht es ausreichend Zeit und Planung. Ein Insolvenzplan bietet hier die Möglichkeit, früh Wege aus der Krisensituation zu finden, sich neu auszurichten und langfristig zu stabilisieren. Wie ein solcher Plan aussieht, wann und von wem er erstellt wird und welche Vorteile ein Insolvenzplanverfahren bietet, erfahren Sie im Beitrag.
Ein Insolvenzplan wird in der Eigenverwaltung oder im Regelinsolvenzverfahren als Sanierungsinstrument eingesetzt. Er dient der bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger und der frühzeitigen Entschuldung des Unternehmens mit dem Ziel, dieses zu erhalten. Der Insolvenzplan wird vom Geschäftsführer in der Eigenverwaltung oder vom Insolvenzverwalter erstellt und vorgelegt. Dabei sollte das Motto immer lauten: Je früher, desto besser. Der Insolvenzplan kann zwar zu jedem Zeitpunkt des eröffneten Verfahrens eingereicht werden, spätestens jedoch zum Schlusstermin. Eine frühzeitige Vorbereitung verschafft genug Zeit und Handlungsspielraum, um:
- Den Plan umfassend auszuarbeiten
- Sanierungsmaßnahmen zu entwickeln
- Sich mit den Gläubigern über die geplanten Maßnahmen zu verständigen
- Das Papier dem Gericht früh zur formalen Prüfung vorzulegen
- Optimierungen am Plan vorzunehmen
Formaler Aufbau des Insolvenzplans
Die Erstellung eines korrekten Insolvenzplans erfordert aber nicht nur Zeit, sondern auch Expertise, Transparenz und formale Genauigkeit. Er gliedert sich dabei in zwei Teile. Der darstellende Teil muss das Gericht und die Gläubiger über die Sanierungsmaßnahmen informieren und enthält unter anderem:
- Eine Darstellung der Krisenursachen
- Die Bewertung des Unternehmens
- Die Auflistung der bisher eingeleiteten Maßnahmen
- Eine Übersicht über die geplanten Sanierungsschritte
- Eine Vergleichsrechnung zwischen Plan- und Regelinsolvenz: Es muss nachgewiesen werden, dass der Insolvenzplan die beste Lösung für die Gläubiger darstellt.
- Ein Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
- Die Einteilung der Gläubiger in Interessengruppen zur späteren Planabstimmung
Der gestaltende Teil hingegen klärt unter anderem, welche konkreten rechtlichen Maßnahmen ergriffen werden sollen, um das Unternehmen zu entschulden. Mögliche Schritte sind etwa:
- Kapitalerhöhung
- Änderung der Rechtsform
- Kapitalherabsetzung
- Übertragung von Anteilsrechten
- Umwandlung von Gläubigerforderungen in Anteile
Ablauf des Insolvenzplanverfahrens
Trotz der formalen Anforderungen sollte der Insolvenzplan aber nicht als Formalie, sondern vielmehr als Überzeugungsinstrument verstanden werden: Den Gläubigern muss transparent und mit schlüssigen Argumenten verdeutlicht werden, dass die Fortführung des Unternehmens auch für sie die beste Option ist.
Wenn der Plan frühzeitig erstellt wird, kann er dem Gericht auch zeitnah zur Vorabprüfung vorgelegt werden. Stimmt im eröffneten Verfahren die Mehrheit der Gläubiger beim Erörterungs- und Abstimmungstermin dem Plan zu, kann er vom Gericht bestätigt werden. Der Plan ist damit rechtskräftig und das Insolvenzverfahren kann beendet werden. Dadurch bietet das Insolvenzplanverfahren einige Vorteile gegenüber dem Regelinsolvenzverfahren:
- Verkürzte Dauer des gesamten Insolvenzverfahrens
- Bessere Aussichten für Schuldner und Gläubiger
- Der Erhalt des Unternehmens spielt eine zentrale Rolle
Der vorliegende Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet, ersetzt allerdings keine Rechtsberatung. Sollten Sie konkrete Fragen zu insolvenzrechtlichen Themen haben, wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt.
Benötigen Sie Sanierungsexpertise an Bord? Dann wenden Sie sich gern an unseren Experten Simon Leopold.
