Eine Krise kündigt sich meist früh an: Margen sinken, Kunden zahlen später, Kreditlinien werden häufiger ausgeschöpft … Um eine ausgewachsene Schieflage möglichst zu vermeiden, gilt es, solche Entwicklungen zeitnah zu erkennen. Worauf sollten Unternehmer konkret achten?
Krisenfrüherkennung gehört zur unternehmerischen Steuerung. Für Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmen ist sie sogar gesetzlich verankert: § 1 StaRUG verlangt, Entwicklungen zu beobachten, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, und bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das ist allerdings ein sehr abstrakter Auftrag. Wie genau lassen sich also Insolvenzrisiken erkennen?
Die gute Nachricht: Für ein wirksames Frühwarnsystem reichen schon fünf Schritte
Schritt 1: Die entscheidenden Parameter festlegen
Wichtig ist es, nicht einfach willkürlich irgendwas oder jede einzelne Kennzahl zu prüfen. Wer alles beobachtet, sieht am Ende den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Stattdessen sollten Unternehmer zunächst definieren, welche Kennzahlen besonders viel über die wirtschaftliche Entwicklung ihres Betriebs aussagen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Auftragseingänge
- Umsatz, Ergebnis
- Zahlungsverhalten der Kunden und das eigene
Schritt 2: Liquidität nach vorn planen
Aktueller Umsatz und Gewinn sagen noch nicht, ob ein Unternehmen seine Rechnungen künftig bezahlen kann. Deshalb sollte der Blick regelmäßig auf die kommenden Monate gerichtet werden – etwa mithilfe einer rollierenden 13-Wochen-Liquiditätsplanung. Dabei werden für jede Woche die erwarteten Einzahlungen (etwa Kundenzahlungen) den fälligen Auszahlungen (darunter Löhne, Mieten, Steuern) gegenübergestellt.
Schritt 3: Ursachen für Abweichungen suchen
„Der Umsatz liegt unter Plan“ ist zunächst nur eine Feststellung. Entscheidend ist die Frage: Warum? Ist die Entwicklung vorübergehend oder strukturell bedingt? Ist ein Großauftrag in den nächsten Monat gerutscht? Sind Kunden zurückhaltender geworden?
Viele reagieren auf Symptome, bevor sie deren Ursache kennen. Das Problem: Dann werden etwa pauschal Kosten gestrichen oder Investitionen gestoppt. Das kann kurzfristig Liquidität bringen, löst aber nicht automatisch ein strukturelles Problem. Und kann sogar die künftige Wettbewerbsfähigkeit kosten.
Schritt 4: Szenarien durchspielen
Eine allgemeine Planung zeigt, was unter den derzeitigen Annahmen voraussichtlich geschieht. Unternehmer sollten zusätzlich prüfen, wie belastbar diese Annahmen sind. Schon wenige realistische Szenarien zeigen häufig, an welcher Stelle der finanzielle Puffer knapp wird.
Was passiert beispielsweise, wenn:
- ein wichtiger Kunde vier Wochen später zahlt,
- ein großer Auftrag wegfällt oder
- ein Finanzierer eine Kreditlinie nicht verlängert?
Schritt 5: Maßnahmen festlegen
Wenn Engpässe eintreten, muss klar sein, wer was tut. Unternehmen sollten deshalb für zentrale Risiken bereits im Vorfeld konkrete Reaktionsmechanismen und Verantwortlichkeiten definieren.
Warnsignal → Verantwortlicher → Maßnahme → Deadline
Wann reicht das interne Krisenmanagement nicht mehr?
Spätestens wenn eingeleitete Maßnahmen nicht greifen, wichtige Entscheidungen immer wieder vertagt werden oder intern keine belastbare Einschätzung der weiteren Entwicklung möglich ist, sollte externe Unterstützung hinzugezogen werden. Je früher das geschieht, desto größer ist in der Regel der Handlungsspielraum: Finanzierungen können neu strukturiert, Kosten angepasst und operative Veränderungen eingeleitet werden.
Verdichten sich die Anzeichen für eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, sollte zudem die insolvenzrechtliche Situation unverzüglich fachlich geprüft werden. Liegt tatsächlich ein Insolvenzantragsgrund vor, gelten gesetzliche Fristen. Zu langes Zögern kann nicht nur Haftungsrisiken erhöhen, sondern auch Sanierungsoptionen einschränken.
Sie möchten prüfen, wie krisenfest Ihr Unternehmen aufgestellt ist? Unser Experte Ronny Baar hilft Ihnen gern.
Disclaimer: Dieser Beitrag ersetzt keine insolvenzrechtliche Beratung. Bestehen Anhaltspunkte für eine mögliche Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, sollte kurzfristig rechtlicher Rat eingeholt werden.
