AGB anpassen: Gründe, Risiken und die richtige Vorgehensweise

AGB aktualisieren

Allgemeine Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage vieler Vertragsbeziehungen und haben unmittelbare Wirkung auf das Tagesgeschäft. Doch irgendwann kommt fast jedes Unternehmen an den Punkt, die eigenen AGB anpassen zu müssen. Wann das nötig ist und worauf es dabei ankommt, lesen Sie hier.

Unter „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) werden vorformulierte Vertragsbedingungen verstanden, die ein Unternehmen für eine Vielzahl von Geschäftshandlungen und Verträgen verwendet. Hier werden beispielsweise Haftungsfragen, Reklamationsrechte, Lieferfristen und Preise einheitlich geregelt.

Dabei gilt:

  • Die AGB werden nicht individuell mit jeder Vertragspartei ausgehandelt.
  • Sie müssen dem Vertragspartner vor Abschluss eines Vertrags zur Verfügung gestellt werden – durch Beifügung in den Unterlagen (z.B. in dem Angebot oder dem noch nicht unterschriebenen Vertrag) oder einen deutlichen und detaillierten Hinweis dazu, wo sie zu finden sind.
  • Die Klauseln müssen klar und verständlich formuliert sein. Auslegungszweifel gehen immer zu Lasten des Verwenders.
  • Der Vertragspartner muss die AGB akzeptieren.
  • Die Klauseln dürfen den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen.

 

Warum die AGB regelmäßig aktualisiert werden müssen

Auch wenn es sich um „allgemeine“ Regelungen handelt, sind AGB kein starres Konstrukt, an dem nicht mehr zu rütteln ist. Im Gegenteil: Ein Unternehmen verändert sich mit der Zeit – das Geschäftsmodell wandelt sich, das Angebot wird erweitert, die Firma expandiert oder wird von einem Investor übernommen etc. Mit diesen Veränderungen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch die AGB angepasst werden müssen.

Hinzu kommt: Die Gesetzeslage entwickelt sich ständig weiter. Klauseln, die früher unproblematisch waren, können heute zum Stolperstein werden. Wer seine AGB nicht regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert, geht rechtliche Risiken ein.

 

Welche Risiken drohen bei unzulässigen AGB beispielsweise?

  • Wenn ein Unternehmen AGB-Klauseln nutzt, die ihm B. einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil verschaffen, etwa weil sie Rechte anderer einschränken, können Wettbewerber abmahnen und auf Unterlassung klagen.
  • Auch Verbraucherschutzverbände und andere qualifizierte Einrichtungen können gegen unzulässige AGB-Klauseln vorgehen. Sie können eine Unterlassungsklage erheben, damit bestimmte Klauseln nicht mehr verwendet werden.
  • Einzelne wichtige Vertragsteile sind möglicherweise nicht durchsetzbar.

 

AGB-Änderungen richtig umsetzen: Vertragspartner einbinden

Sind AGB überprüft worden und wurde Änderungsbedarf festgestellt, gilt es, die Anpassungen umzusetzen. Wichtig: Klauseln einfach auszutauschen oder neue einzubinden, geht in bestehenden Verträgen nicht ohne Weiteres. Änderungen sind nur wirksam, wenn Vertragspartner zustimmen.

Das Vorgehen hängt dabei vom Vertragstyp ab, in dem die entsprechenden AGB Anwendung finden:

  • Einmalkäufe: Meist kein Problem – Kunden akzeptieren bei jedem neuen Kauf die zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB.
  • Dauerschuldverhältnisse: Empfehlenswert ist eine Änderungsklausel in den AGB, die das Verfahren für spätere Anpassungen regelt. Dennoch braucht es in aller Regel die ausdrückliche Zustimmung der Kunden (Opt-in).

 

Sie haben Fragen zur Aktualisierung von AGB? Dann wenden Sie sich gern an Rechtsanwältin Sabrina Lahne oder Ihren Rechtsanwalt mit entsprechender Expertise.